Klub-Klinik-Löbau 

 


 

Hausordnung


1. Den Anweisungen der Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten.
2. Alle Besucher/-innen der KLINIK haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass anderen Jugendlichen und Erwachsenen oder Stadt kein Schaden zugefügt wird.
3. Beim Aufenthalt im Hof der Mozartstr. 3, ist eine unnötige Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
4. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten & Tanzveranstaltungen untersagt. Jugendliche unter 18 Jahren müssen die KLINIK spätestens um 24.00 Uhr verlassen, sofern zu Beginn der Veranstaltung keine Erziehungsbeauftragung vorliegt.
5. Die Gäste erkennen die Schließzeiten an.
6. Die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten ist untersagt. Dazu gehören auch Symbole, Kleidung (z.B. Thor Steinar, Aryan Brotherhood etc.) und Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.
7. Die Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln. Bei mutwilligen Zerstörungen unseres Inventars wird der/die Verursacher/-in zur Verantwortung gezogen.
8. Das Mitbringen von illegalen Drogen und Waffen jeglicher Art ist strengstens verboten.
9. Das Mitbringen von Getränken in die Räume der KLINIK und dem dazugehörigen Hof ist untersagt. Die Weitergabe von Spirituosen an jüngere Besucher/-innen ist ebenfalls untersagt. Das Rauchen ist nur im Hof erlaubt.
10.Der Zutritt hinter die Bar ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
11.Für die Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
Der Vorstand

 

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